Die Weltallianz-Charta

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Diese Charta legt die Prinzipien und Werte fest, die die World Alliance und alle ihre Mitglieder leiten

Grundwerte der World Alliance

Alle Mitglieder erklären sich mit den folgenden Grundsätzen und Werten des Weltbundes einverstanden und akzeptieren, dass sie dafür zur Verantwortung gezogen werden:

  • sich für die Verbesserung der Lebensqualität auf der Erde für alle einzusetzen, indem wir die Herausforderungen der globalen Gesellschaft angehen;
  • unterstützung von Lösungen, die nicht nur ökologisch, sondern auch logisch sind, d. h. von effizienten Lösungen, die auch dann sinnvoll wären, wenn der Klimawandel keine Rolle spielen würde;
  • einen Pioniergeist zu verkörpern, neue Denk- und Handlungsweisen zu übernehmen, um die Grenzen des Möglichen zu erweitern; und
  • die Weltallianz als eine unabhängige Gruppe globaler Akteure anzuerkennen, die nicht an die Interessen einer Nation, einer Regierung, einer Institution oder einer Industrie gebunden ist.
  • die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen einzuhalten

Grundsätze des UN Global Compact

Alle Mitglieder verpflichten sich, ihre berufliche Tätigkeit nach den höchsten Standards der Ehrlichkeit, Integrität und Fairness in Übereinstimmung mit dem Global Compact der Vereinten Nationen und seinen Prinzipien zu Menschenrechten, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung auszuüben.

Menschenrechte

  • Grundsatz 1: Unternehmen sollen den Schutz der international verkündeten Menschenrechte unterstützen und achten; und
  • Grundsatz 2: Sicherstellen, dass sie nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. Arbeit
  • Grundsatz 3: Die Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren;
  • Prinzip 4: Abschaffung aller Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit;
  • Prinzip 5: die tatsächliche Abschaffung der Kinderarbeit; und
  • Grundsatz 6: Beseitigung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

Umgebung

  • Grundsatz 7: Die Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen;
  • Prinzip 8: Initiativen zur Förderung einer größeren Umweltverantwortung ergreifen und
  • Grundsatz 9: Förderung der Entwicklung und Verbreitung von umweltfreundlichen Technologien.

Korruptionsbekämpfung

  • Grundsatz 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung. Alle Mitglieder bestätigen, dass ihre Mitglieder der Geschäftsleitung die oben genannte Verpflichtung unterstützen.

Einhaltung der Vorschriften zum geistigen Eigentum

Alle Mitglieder bestätigen, dass sie sich verpflichten, die Rechte am geistigen Eigentum anderer zu respektieren.

Einhaltung von Gesetzen

Alle Mitglieder erkennen an, dass das Bündnis verpflichtet ist, seine Aktivitäten und die Förderung effizienter Lösungen in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften durchzuführen, einschließlich der Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung, Korruption, Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche, soweit sie auf das Bündnis anwendbar sind, und dass das Bündnis verpflichtet ist, in Übereinstimmung mit Wirtschafts- oder Handelssanktionen, restriktiven Maßnahmen, Embargos und Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten zu handeln, die von der Schweizer Regierung, der Europäischen Union, dem U.Alle Mitglieder sind sich darüber im Klaren, dass das Bündnis keine Beziehungen zu einem Mitglied aufnehmen oder Beziehungen zu einem Mitglied beenden wird, dessen Aktivitäten oder Zugehörigkeit zum Bündnis einen Verstoß gegen geltende Gesetze und Vorschriften darstellen würden, an die das Bündnis gebunden ist.